Impressum – Casino Mobil Hub
Casino Mobil Hub vergleicht mobile Zahlungswege wie TWINT bei Online-Geldspielen für ein Schweizer Publikum — dieses Impressum nennt die rechtlich vorgeschriebenen Angaben dazu.
Gegenstand dieser Seite
Casino Mobil Hub ist eine informierende Publikation zu Zahlungswegen, Apps und Konditionen von Online-Geldspielen. Veranstaltet werden hier keine Spiele, entgegengenommen keine Einsätze, geführt kein Spielerkonto und vermittelt kein Vertrag zwischen Leserschaft und Anbietern.
Angaben zum Betreiber
Firma, Sitz, Kontaktadresse und Handelsregisternummer sind unter casinozahlungench.com abrufbar; Anfragen zu Redaktion und einzelnen Beiträgen gehen über die dort genannte Adresse ein.
Rechtlicher Rahmen in der Schweiz
Geldspiele richten sich nach dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51), in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Online-Spielbankenspiele darf in der Schweiz nur anbieten, wer über eine Konzession einer schweizerischen Spielbank samt Erweiterung für den Online-Betrieb verfügt; die Aufsicht dazu führt die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK). Für Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele ist die interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) zuständig. Angebote ohne Bewilligung werden nach Art. 86 BGS für den Zugang aus der Schweiz gesperrt.
Jugendschutz und Spielsperren
Die Teilnahme an Online-Spielbankenspielen setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Spielbanken müssen gefährdete Personen sperren; Spielsperren nach Art. 80 BGS gelten zugleich bei allen schweizerischen Spielbanken, und eine Selbstsperre kann jede betroffene Person selbst beantragen.
Haftung für Inhalte und Links
Beiträge zu Zahlungswegen und Anbietern entstehen mit Sorgfalt, doch Konditionen und Angebote ändern sich laufend; massgebend bleiben stets die Angaben des jeweiligen Anbieters zum Zeitpunkt der Nutzung. Für Inhalte verlinkter fremder Seiten sind deren Betreiber verantwortlich.
Urheberrecht
Texte, Aufstellungen und Grafiken dieser Seite sind urheberrechtlich geschützt; eine Übernahme über das Zitatrecht hinaus bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung.
Hilfe bei problematischem Spielverhalten
Kostenlose und vertrauliche Beratung bieten die kantonalen Suchtberatungsstellen sowie SOS Spielsucht, telefonisch und online, in mehreren Sprachen.
